Sachkundenachweis Hundehaltung
Mit 01.07.2026 ist in Österreich eine neue bundesweite Regelung im Tierschutzrecht in Kraft. Für Personen, die ab diesem Datum erstmals oder neu Hunde, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögel (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche) halten wollen, ist ein Sachkundekurs verpflichtend.
Bei Hunden ist der Sachkundenachweis von jener Person zu absolvieren, die als HalterIn in der Heimtierdatenbank eingetragen ist und die Verantwortung für das Tier übernimmt.
Das Land Burgenland möchte in den Jahren 2026 und 2027 bedarfsgerechte Kurse kostenlos für Gemeindebürger anbieten. Wenn Sie Interesse an einem entsprechenden Kurs haben, melden Sie sich bitte ehestmöglich am Gemeindeamt, da der Bedarf an das Land gemeldet werden muss.